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   BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86   

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BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86 (https://dejure.org/1986,5845)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1986 - 2 B 43.86 (https://dejure.org/1986,5845)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 2 B 43.86 (https://dejure.org/1986,5845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Voreingenommenheit des Beurteilenden bei einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Gesichtspunkte der Festlegung des Beurteilungszeitraumes - Beschränkung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    hat der Senat in der in BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] abgedruckten Entscheidung Grundsätze aufgestellt, deren Anwendung im konkreten Falle wiederum eine Frage des Einzelfalles ist.

    Eine Abweichung von dem in BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] abgedruckten Urteil des Senats liegt nicht vor, weil das Berufungsgericht im Gegenteil von den dort ausgesprochenen Grundsätzen ausdrücklich ausgegangen ist; ob es sie auf den vorliegenden konkreten Fall zutreffend angewandt hat, ist keine Frage der Abweichung.

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1972 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit der angeblichen Verfahrensmängel geprüft werden könnten, u.a. darlegen müssen, welche einzelnen Beweismittel das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach hätte heranziehen, zum Beispiel welche Zeugen oder Sachverständigen es hätte vernehmen müssen und was diese nach Ansicht der Beschwerde im Falle ihrer Vernehmung bekundet hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit der angeblichen Verfahrensmängel geprüft werden könnten, u.a. darlegen müssen, welche einzelnen Beweismittel das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach hätte heranziehen, zum Beispiel welche Zeugen oder Sachverständigen es hätte vernehmen müssen und was diese nach Ansicht der Beschwerde im Falle ihrer Vernehmung bekundet hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Soweit sie auf das Vorbringen der Klägerin in den Vorinstanzen Bezug nimmt, kann hierdurch die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 70 sowie vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - (Buchholz 421.0 Nr. 72) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das vorliegende Verfahren die über die dienstliche Tätigkeit eines Beamten während eines längeren Beurteilungszeitraums abgegebene dienstliche Beurteilung zum Gegenstand hat, während die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Prüfungen behandelten und damit nicht dieselbe Rechtsfrage betrafen.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 70 sowie vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - (Buchholz 421.0 Nr. 72) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das vorliegende Verfahren die über die dienstliche Tätigkeit eines Beamten während eines längeren Beurteilungszeitraums abgegebene dienstliche Beurteilung zum Gegenstand hat, während die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Prüfungen behandelten und damit nicht dieselbe Rechtsfrage betrafen.
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86
    Soweit sie auf das Vorbringen der Klägerin in den Vorinstanzen Bezug nimmt, kann hierdurch die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).
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